Handlauf

in 80 cm bis 115 cm Höhe angebracht dienen Handläufe an Treppen und Treppenpodesten zum Festhalten, als Führungselement und Gehilfe. Dabei sollen Handläufe einen Mindestabstand von 5 cm zu der Wand haben.

Die Stärke des Handlaufs sollte zwischen 2,5 cm und 6 cm sein, während die Form jedoch sowohl rund, eckig oder profiliert sein darf. So viel zu den Bestimmungen.

Der Handlauf als Gestaltungselement

Der Handlauf kann aus verschiedenen Materialien beschaffen sein und kann somit gestaltet werden, um zum Erscheiningsbild des Treppengeländers und auch der gesamten Treppenanlage beizutragen.

Sehr üblich sind Handläufe aus Holz, doch auch Edelstahl-Handläufe oder sogar Acrylglas-Handläufe werden immer beliebter. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, solange das Material die oben genannten Vorschriften erfüllt.

Für öffentliche Gebäude oder Mehrparteien Wohnhäuser gibt es weitere bzw. andere Bestimmungen.