Schrittmaßregel

Wozu dient die Schrittmaßregel?

Die Schrittmaßregel bestimmt das Steigungsverhältnis der Treppenstufen. Eine durchschnittliche Schrittlänge des Menschen liegt bei 590 mm bis 650 mm. Die Schrittlänge wird entsprechend auch bei Treppen beachtet und wird wie folgt be- bzw. errechnet:

Auftritt der Trittstufe (a)

Der Auftritt der Trittstufe ist der Bereich von der vorderen Kante der Trittstufe bis zur vorderen Kante der nächsten Trittstufe. Da die Trittstufe je nach Design der Treppe auch bis unter die nächste Stufe reichen kann, ist es also nicht zwingend gleichzusetzen mit der Gesamttiefe der Trittstufe.

Sehr eindeutig ist der Auftritt zu erkennen bei der Faltwerktreppe, denn bei dieser ist Auftritt und Trittstufentiefe designbedingt immer gleich.

Für unser Beispiel gehen wir von einem Auftritt von 28 cm aus.

Antrittshöhe der Setzstufe (s)

Die Antrittshöhe ist das Maß von einer zur nächsten Trittstufe bzw. Treppenstufe, also die Höhe der Setzsufe.

Für unser Beispiel gehen wir von einer Antrittshöhe von 17 cm aus.

Berechnung des Schrittmaßes

Die Formel für die Berechnung lautet: 2s + a = Schrittmaß. In unserem Beispiel wäre das 2 x 17 cm (s) + 28 cm(a) = 62 cm und liegen damit zwischen oben genannten Werten von 590 mm bis 650 mm.